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Lexikon


Versteigerung
Nach der Versteigerung
Vor der Versteigerung
Schein
Bulletin
Katalog
Kanzlei-Leiter
Kommissionär
Konditionen der Auktion
Rat bei freiwilligen Versteigerungen
Ausrufer
Vorkaufsrecht
Auktionspreis
Schätzung
Auktionshaus

Experte
Ausstellungen
Irrtümliche Steigerung
Kosten des Käufers
Garantie
Unverkauft
Preis
Bietauftrag
Bezahlung
Mindestpreis
Rückgang
Reklamationen und Streitigkeiten
Société de Auktions volontaires (SVV)
SYMEV
Verkaufen



Versteigerung
Mit dem Wort "zugeschlagen" ist die Versteigerung beendet und der Besitzer des Objektes hat gewechselt.

Nach der Versteigerung
Innerhalb eines von 15 Tagen nach der Versteigerung kann das Objekt entweder zum Limitpreis der letzten Versteigerung oder, sollte diese nicht stattgefunden haben, zum Minimum eines festgesetzten Preises verkauft werden. Der zuletzt Steigernde muss, sollte er bekannt sein, davon informiert werden.

Vor der Versteigerung
Der Verkäufer kann vor der Auktion vom Auktionshaus eine Vorauszahlung auf das zu versteigernde Objekt erhalten (ohne Limit der Prozentangaben auf den Zuschlagpreis).

Schein
Die Abrechnung, die dem Käufer vom Auktionator gegeben wurde, dient als Rechnung. Darauf sind die Beschreibung, Epoche, Masse des Objekts, Katalog-Nummer, Zuschlagspreise und Nebenkosten aufgelistet. Er gilt als offizielles Zahlungs-Dokument und des Eigentums für spätere Transaktionen oder für eine Versicherung des Objekts.

Bulletin
Nach dem Zuschlag erhalten Sie vom Ausrufer einen Abholschein. Damit gehen Sie zur Kasse und bezahlen das Objekt. Somit ist es Ihr Eigentum. Verlieren Sie den Abholschein nicht! Der Finder des Abholscheins kann damit zur Abholung gehen und das betreffende Objekt gelangt in seinen Besitz.

Katalog
Im gedruckten Katalog sind Möbel und Objekte der Auktion aufgelistet, beschrieben, nummeriert nach Aufruf und manchmal abgebildet. In den Katalogen befindet sich meist eine Tabelle mit den Schätzungen. Die Kataloge dienen als unumgängliche Führer, um der Auktion folgen zu können. Manche gibt es auch als elektronische Version auf dem Internet (www.auction.fr).

Kanzlei-Leiter
Kanzleileiter oder rechtlicher Mitarbeiter des Auktionators kann die Schätzpreise mitteilen und Bietaufträge entgegennehmen.

Kommissionär
Mitarbeiter von Drouot bauen die Objekte für die Ausstellungen auf, zeigen sie während der Auktion und liefern die Objekte auf Nachfrage auch aus.

Konditionen der Auktion
Vor der Teilnahme einer Versteigerung sollten die Auktions-Bedingungen der SVV gelesen werden. Die Auktionsbedingungen müssen eingehalten werden. Sie können direkt beim Auktionshaus angefragt werden und werden dann schriftlich verschickt. Im Katalog der Auktion stehen sie auf den letzten Seiten. Auch auf der Website des SVV sind sie einsehbar.

Rat bei freiwilligen Versteigerungen
Der Conseil des ventes volontaires de meubles aux encheres publiques (CVV) wurde im Juli 2000 gegründet. Mit dem Erlass des Gesetzes vom 19.07.2001 wurde der französische Auktionsmarkt weiteren öffentlichen Anbietern zugänglich. Der Conseil ist eine moralische Persänlichkeit und sorgt Folgendes : Auktionshäuser und Experten aufzunehmen, Erklärungen der Staatsangehörigen aufzunehmen, Missachtungen des Gesetzes, der beruflichen Regeln und Obligationen zu sanktionieren. Er sorgt für Organisation des Berufsstandes und setzt fest, was eine qualifizierte Ausbildung ausmacht, um Versteigerungen abhalten zu können.

Ausrufer
Der Ausrufer hält sich während der Auktion im Saal auf, ruft die Gebote aus und verteilt die bulletins.

Vorkaufsrecht
Vorverkaufsrecht: Der französische Staat erliess am 21.12.1921 ein Gesetz, das ihn befugt, wichtige Objekte auch nach dem Zuschlag für einen anderen Bieter anzukaufen. Als Mittelsperson fungieren die nationalen Museen. Dieses Gesetz des Vorverkaufsrecht wird vom Kulturministerium gebraucht, um Kunstschätze für die Museen zu retten.

Auktionspreis
Auktionspreis: Während eines Zuschlags kann noch eine höhere Summe geboten werden.

Schätzung
Schätzung eines Kunstwerkes wird von einem Sachverständigen eines Auktionshauses oder von einem Beauftragten von Drouot-Estimations. Für jedes Lot müssen zwei Schätzungen angegeben werden: ein unterer und ein oberer Preis.

Auktionshaus
Büro eines öffentlich rechtlich bestellten Auktionators, eines commissaire-priseur judiciaire. Nur er ist berechtigt, Auktionen durchzuführen.

Experte
Die Expertise eines Objektes besteht darin, dass es erst richtig identifiziert und dann geschätzt wird. Bei den meisten Auktionen gibt es einen Auktionator und einen oder mehrere Sachverständige. Diese sind zuständig für die notwendigen Recherchen und Bestimmungen des Objekts. Die Liste der Sachverständigen ist vom Conseil des ventes festgelegt. Gesellschaften mit Verbrauchsgüterverkauf steht es frei, mit nicht amtlich anerkannten Experten zu arbeiten.

Ausstellungen
Vorbesichtigungen der Auktions-Ojekte finden meistens am Tag vor der Auktion, von 11-18 Uhr, und am Vormittag der Auktion, von 11-12 Uhr, statt. Bei Drouot sind 3 Tage für die Vorbesichtigungen reserviert: Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Irrtümliche Steigerung
Es kann passieren, dass ein unvorsichtiger Steigerer, von seiner Leidenschaft gepackt, bis für ihn unbezahlbare Preishöhen steigert. Das nennt man < folle enchere >, eine verrückte Auktion. Das Objekt wird nochmals zur Versteigerung freigegeben. Erreicht es aber nicht den vorherigen Höchstpreis, muss der Verrückte die Differenz bezahlen!

Kosten des Käufers
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme (plus Mehrwertsteuer 19,6 % auf die Provision, auf Bücher werden nur 5,5 % MwSt berechnet) und dem Aufgeld (gestaffelt von 9 bis 20 %). In einer gerichtlichen Auktion beläuft sich das Aufgeld auf 14,352 %.

Garantie
Die Echtheit des Objektes, wie es in der Beschreibung des Protokolls, im Katalog und auf dem Bordereau steht, wird für 10 garantiert.

Unverkauft
Ein Lot kann bei einer Auktion aus mehreren Gründen nicht verkauft werden: Zurücknahme, Rückkauf, Fehler in der Versteigerung. Wird ein Lot während einer Versteigerung nicht aufgerufen, dann ist es "retiré". Eine SVV kann ein Lot zurücknehmen, wenn die Echtheit bezweifelt wird oder wenn Verdacht auf Diebstahl besteht. Wenn ein Verkäufer auf einer Rücknahme besteht, muss er die SVV gemäss den Verkaufskonditionen entschädigen.

Preis
Limitpreis wird als Beginn der Versteigerung genannt. Er beläuft sich ungefähr auf die Hälfte des Schätzpreises.

Bezahlung
Bietauftrag: Kann ein Interessent nicht persönlich bei der Auktion anwesend sein, kann er dem Auktionator oder einem der Erfüllungsgehilfen einen Bietauftrag geben. Die im Auftrag gegebenen Gebote sind Höchstgebote und werden nur soweit in Anspruch genommen, wie dies zum Überbieten eines Saalbieters oder anderer schriftlicher Bieter notwendig ist. Im Internet empfehlen wir eine E-Mail oder ein elektronisches Formular als Beweis.

Bezahlung
Die Bezahlung mit dem Bulletin erfolgt in Bar oder per Scheck. Falls der Scheck-Inhaber dem Auktionshaus nicht persönlich bekannt, kann das Objekt eventuell zurückbehalten werden, bis die Einreichung des Schecks erfolgt ist.

Mindestpreis
Reserve-Preis mit einem Mindestsumme, die zwischen Verkäufer und Versteigerer festgelegt wurde. Darunter wird das Objekt nicht zugeschlagen. Seit dem Gesetz vom 10.07. 2000 kann der Reserve-Preis nicht höher als der dem Publikum genannte Preis sein.

Rückgang
Erreicht ein Objekt nicht den Reserve-Preis, der zwischen Verkäufer und Versteigerer festgelegt wurde, ist keine Transaktion erfolgt. Das Objekt geht wieder an seinen Besitzer zurück. Die Provision < de rachat > beläuft sich auf 3 % der letzten aufgerufenen Summe.

Reklamationen und Streitigkeiten
Reklamationen und Streitigkeiten. Der vom Regierungs-Kommissar bestimmte Zentralrat ist befugt, Reklamationen einer SVV und Experten anzuerkennen. Er kann Disziplinarstrafen verhängen.

Société de Auktions volontaires (SVV)
Auktionen mit Dingen aus dem Besitz einer Privatperson müssen von Sociétés commerciales de droit privé abgehalten werden. Diese sind vom Conseil des ventes volontaires befugt und haben mindestens einen Erfüllungsgehilfen, der ein Diplom als Auktionator besitzt.

SYMEV
Die SYMEV ist die Organisation der Auktionshäuser und der Auktionatoren (der Sociétés de ventes aux encheres publiques et des commissaires-priseurs). Sie repräsentiert den Berufszweig gegenüber dem französischen und europäischen Publikum sowie den Institutionen. Ihre Aufgaben: juristisch und steuerliche Verbesserung, Werbung für Auktionen, Kommunikation, Service für Mitglieder, Regelung juristischer Vorgänge, Verhandlungen und Verbindungen zwischen Berufsstand der Auktionatoren und ausländischen Institutionen herzustellen.

Verkaufen
Für den Verkauf bei einer Auktion empfiehlt sich ein Kontakt zu einem Auktionshaus. Dort wird das Objekt geschätzt. Mit Zustimmung des Verkäufers wird der Reserve-Preis, "prix de réserve" festgelegt. Der Verkäufer unterschreibt einen Verkaufsauftrag. Der Aufpreis variiert je nach Auktionshaus. Darauf kommt noch die Mehrwertsteuer. Bei einer Zwangsversteigerung entsteht ein Aufpreis von 5 % ohne MwSt.

Charlotte PERRIAND - Exceptionnelle bibliothèque
Adjugé 286 500 €

15. Mai 2012 - Artcurial - Briest-Poulain-F.Tajan

Josef Capek - King Lear
Adjugé 257 143 €

06. Mai 2012 - Vltavin - Aukcni Sin Vltavin, s r. o.